Rechtsanwaltskanzlei
Klinko
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Strafverteidiger

Wenn Sie eine Straftat begangen haben, berät Rechtsanwalt Klinko Sie umfassend über Ihre Rechte als Beschuldigter beziehungsweise Angeklagter und erklärt Ihnen das weitere strategische Vorgehen einer optimalen Verteidigung.

Verteidigen müssen Sie sich insbesondere gegen die Ihnen zur Last gelegten Taten in einem Strafbefehl oder gegen die Ihnen in einer Anklageschrift zur Last gelegten Taten und letztendlich vor Gericht.

Vor allem für in Untersuchungshaft sitzende Straftäter ist eine optimale Strafverteidigung von besonderer Bedeutung. Rechtsanwalt Klinko bespricht mit Ihnen die Voraussetzungen einer Haftprüfung oder Haftbeschwerde und berät mit Ihnen eingehend die Verteidigungsstrategie.

Rechtsanwalt Klinko vertritt Sie als Strafverteidiger in sämtlichen Bereichen des Strafrechts, seien es Drogendelikte, Verkehrsdelikte, Körperverletzung, Totschlag, Freiheitsberaubung, Erpressung, Raub, Diebstahl usw.
Opferanwalt

Rechtsanwalt Klinko vertritt ebenso Opfer einer Straftat.

Angesprochen sind hier Frauen und Männer, Mädchen und Jungen, die Opfer einer Straftat geworden sind.

Ein Opfer kann sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Martin Klinko wenden, wenn es zum Beispiel Opfer eines Sexualdeliktes – etwa sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung – geworden ist. Genauso sind Opfer von Gewaltdelikten (einfache, gefährliche und schwere Körperverletzung), versuchter Totschlag beziehungsweise Mord, Freiheitsberaubung, Nötigung, Erpressung, Raub oder schweren Beleidigungen angesprochen.

Darüber hinaus unterstützt er Sie bei der Geltendmachung von möglichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.


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