Opferanwalt
Rechtsanwalt Klinko vertritt ebenso Opfer einer Straftat.
Angesprochen sind hier Frauen und Männer, Mädchen und Jungen, die Opfer einer Straftat geworden sind.
Ein Opfer kann sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Martin Klinko wenden, wenn es zum Beispiel Opfer eines Sexualdeliktes – etwa sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung – geworden ist. Genauso sind Opfer von Gewaltdelikten (einfache, gefährliche und schwere Körperverletzung), versuchter Totschlag beziehungsweise Mord, Freiheitsberaubung, Nötigung, Erpressung, Raub oder schweren Beleidigungen angesprochen.
Darüber hinaus unterstützt er Sie bei der Geltendmachung von möglichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.